Allgemeine Auftrags- und Kooperationsbedingungen (AAKB)

Stand: 2021/12/03 15:37

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Auftrags- und Kooperationsbedingungen (im folgenden kurz „AAKB“ genannt) gelten für sämtliche Aufträge und Kooperationen sowie für den gesamten Geschäftsverkehr von R'n'B Consulting GmbH, FN 425795 w, Steingasse 6a, 4020 Linz, (im folgenden kurz „R'n'B“ genannt). Die Vertragspartner von R'n'B werden im folgenden kurz als VP bezeichnet.

1.2. Die AAKB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit R'n'B, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.3. Von den AAKB abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen von VP - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von R'n'B ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.4. R'n'B schließt Verträge grundsätzlich nur mit anderen Unternehmern. Sollten diese AAKB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Konsumentenschutzbestimmungen (insbesondere des KSchG) widersprechen.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

2.1. Angebot: Angebote von R'n'B sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung von VP gilt erst mit der Auftragsbestätigung von R'n'B als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.

2.2. Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag wird von R'n'B nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird R'n'B den VP davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

2.3. VP nimmt zur Kenntnis, dass eine von R'n'B vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars jedenfalls als unverbindlich und keinesfalls als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs. 2 KSchG) anzusehen ist, weil das Ausmaß der von R'n'B zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich und vollständig im Voraus beurteilt werden kann.

3. Geheimhaltung

3.1. VP verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche von R'n'B zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu R'n'B bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von R'n'B Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich VP Informationen nur auf “need to know”-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt und bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit R'n'B oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung aufrecht.

3.2. Jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch VP, die über die bloße Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Bestandteile (Firmenname und Adresse, etc.) hinausgeht, erfordert die nachweisliche ausdrückliche Zustimmung von R'n'B.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise von R'n'B sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von VP zu bezahlen.

4.2. R'n'B ist jederzeit berechtigt, Leistungen abzurechnen und Honorarnoten, insbesondere auch bei noch nicht abgeschlossenen Aufträgen/Projekten zu legen und Vorschüsse sowohl für diese als auch für künftige Leistungen zu verlangen.

4.3. Ist VP Unternehmer, gilt eine ihm übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit nicht binnen 14 Tagen (maßgebend ist der Ausgang bei R'n'B) ab Erhalt schriftlich widersprochen wird. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

4.4. Sofern VP mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (Unternehmerzinsen bei Unternehmern) zu bezahlen.

4.5. Bei Erteilung eines Auftrages/Projektes durch mehrere VP haften diese R'n'B für alle daraus entstehenden Forderungen solidarisch.

4.6. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht R'n'B das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Werke ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

4.7. R'n'B berechtigt, VP Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. VP erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch R'n'B ausdrücklich einverstanden.

5. Erfüllung, Mitwirkungspflichten Subunternehmer, Gefahrtragung

5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von R'n'B.

5.2. Der Einsatz von Subunternehmern durch R'n'B ist stets zulässig.

5.3. VP trifft eine Mitwirkungspflicht, um den Auftrag/das Projekt zu verwirklichen. VP ist insbesondere verpflichtet, sämtliche für den Auftrag/das Projekt erforderlichen Unterlagen und Informationen R'n'B zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass der Auftrag/das Projekt durch unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben durch VP verzögert wird, ist VP verpflichtet, die Kosten für den damit einhergehenden Mehraufwand zu zahlen.

VP ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages/des Projektes zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken,- Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen. Wird R'n'B wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält VP R'n'B schad- und klaglos – VP hat insbesondere sämtliche Nachteile zu ersetzen, die R'n'B durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. VP verpflichtet sich, R'n'B bei der Abwehr von allfälligen Ansprüche zu unterstützen.

5.4. Kosten und das Risiko des Transportes trägt VP. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle von R'n'B auf VP über.

6. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

Die Waren/Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von R'n'B. Sämtliche Rechte an von R'n'B im Rahmen des Auftrags oder der Kooperation erstellten Werke (etwa Software, Studien) verbleiben bei R'n'B insoweit keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden.

7. Abnahme

7.1. VP ist verpflichtet, die von R'n'B zur Verfügung gestellten Waren/Werke und Leistungen abzunehmen.

7.2. Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme von VP oder dessen Endkunden bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ bei VP oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

7.3. Wenn VP aus einem Grund, der nicht schon nach dem Gesetz zum Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist R'n'B berechtigt, nach Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr von 25% des vereinbarten Preises bzw. der unverbindlichen Kostenschätzung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt R'n'B vorbehalten.

8. Verzug

8.1. Die Lieferfristen und -termine werden von R'n'B nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an VP. Ein Rücktritt vom Vertrag durch VP wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen - Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

8.2. Annahmeverzug: Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren/Werke berechtigt R'n'B, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt vom Vertrag gilt eine Konventionalstrafe von 40 % des Rechnungsbetrages, exkl Ust, als vereinbart.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gem. Punkt 7. dieser AAKB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich (binnen 8 Tagen nach Abnahme bzw. nach Auftreten), spezifiziert und schriftlich zu rügen. R'n'B ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern R'n'B Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese entsprechend verrechnet. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

9.2. Für die Einholung etwaiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist VP alleine verantwortlich.

10. Schadenersatz

10.1. Zum Schadenersatz ist R'n'B in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet R'n'B ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von R'n'B beschränkt.

10.2. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von VP von Schaden und Schädiger.

10.3. VP hat jedenfalls den Schadenseintritt, die Höhe des Schadens und ein Verschulden von R'n'B zu beweisen.

10.4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet R'n'B nicht. Ebenso wird das Rückgriffsrecht gem. § 12 PHG ausgeschlossen.

10.5. R'n'B haftet für mit Kenntnis von VP im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte, die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.

11. Vorzeitige Auflösung; Konventionalstrafe

11.1. R'n'B und VP sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe, die R'n'B zu einer Auflösung berechtigen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die VP zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verzögert wird; wenn VP gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag (insbesondere die Geheimhaltungsverpflichtung gem. Punkt 3. oder die Mitwirkungsverpflichtung gem. Punkt 5.3.) verstößt; wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität von VP bestehen und auf Begehren von R'n'B, VP weder eine Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet. Von einer Auflösung des Vertrages bleiben die Entgeltansprüche von R'n'B für die bis dahin erbrachten Leistungen unberührt.

11.2. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung gem. Punkt 3. oder die Mitwirkungsverpflichtung gem. Punkt 5.3. ist VP verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von 70% des vereinbarten Preises bzw. der unverbindlichen Kostenschätzung an R'n'B zu zahlen. Für den Fall, dass sich ein aus dem Verstoß resultierender Schaden höher darstellen sollte, als die vereinbarte Konventionalstrafe, ist R'n'B berechtigt, den tatsächlichen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

12.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von R'n'B vereinbart. R'n'B hat jedoch wahlweise das Recht, VP auch vor den für VP möglichen und zulässigen Gerichtsständen zu belangen.

12.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem und formellem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

13. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

13.1. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von R'n'B mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13.2. VP darf Forderungen gegen R'n'B nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung Dritten abtreten.

14. Verarbeitung von Daten

VP erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass in Erfüllung der vertraglichen Pflichten, seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

15. Sonstiges

15.1. Sollte eine Bestimmung dieser AAKB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

15.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Auch per Email abgegebene Erklärungen gelten als schriftlich.

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